Abfindung
Wird eine
Aktiengesellschaft von einer zweiten übernommen, so ist die kaufende Gesellschaft verpflichtet, den freien
Aktionären der zu übernehmenden Firma eine Abfindung anzubieten. Dies kann in Form eines
Aktientausches geschehen, d. h. die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten
Aktien der kaufenden Gesellschaft oder sie erhalten eine
Barabfindung.
Glossar
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