Abgeltungssteuer
F?r
Kursgewinne,
Zinsen und
Dividenden wurde am 1. Januar 2009 eine einheitliche Steuer in H?he von 25% eingef?hrt. Da hierzu der Solidarzuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer anf?llt, summiert sich die Steuerbelastung auf etwa 28%. Die Abgeltungssteuer wird in Form einer Quellensteuer direkt von der Bank an den Fiskus ?berwiesen. Zuviel gezahlte Steuern k?nnen ?ber die Steuererkl?rung zur?ckgefordert werden.
Glossar
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