Abgeltungssteuer
Für Kursgewinne, Zinsen und Dividenden wird ab dem 1. Januar 2009 eine einheitliche Steuer in Höhe von 25% fällig. Da hierzu der Solidarzuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer anfällt, summiert sich die Steuerbelastung auf etwa 28%. Die Abgeltungssteuer wird in Form einer Quellensteuer direkt von der Bank an den Fiskus überwiesen. Zuviel gezahlte Steuern können über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Glossar
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