Deckungsdarlehen
Die Absicherung (Deckung) von bestimmten
Wertpapieren (Pfandbriefe) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu dienen z. B. Hypothekarkredite, die Deckungsdarlehen genannt werden.
Der Gesamtbetrag des Deckungsdarlehens muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie der Gesamtbetrag der verkauften Pfandbriefe (Gleichgewichtsprinzip). Zur Deckung von
Kommunalobligationen dienen Kommunalkredite, das sind Forderungen der Bank an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Glossar
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