Hauptversammlung

Abkürzung: HV
Jede Aktiengesellschaft (AG) lädt mindestens einmal jährlich alle Aktionäre zur Hauptversammlung ein (ordentliche Hauptversammlung). Die HV wird durch den Vorstand mit einer Frist von mind. 1 Monat einberufen. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sollten an der HV teilnehmen.
Bei der Hauptversammlung wird über die Entwicklung des Unternehmens berichtet und der Aufsichtsrat und der Abschlussprüfer gewählt. Daneben werden Entscheidungen über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Verwendung des Grundkapitals, die Ausgabe von Bezugsrechten für junge Aktien, Zahlung der Dividenden, über Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen getroffen. Der Aktionär kann, muss aber sein Stimmrecht nicht selbst ausüben. Er kann sich beispielsweise durch sein Kreditinstitut vertreten lassen.
Der Aktionär besitzt aber kein Recht zur Stimmabgabe, wenn er Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien ist.

In dringenden Fällen kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.


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