Zinsabschlagssteuer

Die Zinsabschlagsteuer gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Personen mit Wohnsitz im Ausland zahlen (Ausnahme bei Tafelgeschäften, die in Deutschland getätigt werden) keine Zinsabschlagssteuer.


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