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Börsen Grundlagenwissen

Der nächste Punkt: Auf welche Weise soll die Order ausgeführt werden? Hier gilt es, drei Aspekte zu beachten: Wollen Sie die Order limitiert oder unlimitiert aufgeben?

Ein Limit heißt beim Kaufauftrag, dass Sie dem Auftrag die ausdrückliche Bedingung beifügen, dass Sie nur einen Betrag von X Euro pro Stück zu zahlen bereit sind und keinen Cent mehr. Will Ihnen aber zu diesem Kurs niemand etwas verkaufen, gehen Sie leer aus. Bei einem Verkaufsauftrag bedeutet Ihr Limit umgekehrt, dass Sie mindestens X Euro pro Stück haben wollen und die Papiere ansonsten lieber behalten. Dagegen:

Unlimitierte Kauforders heißen "Billigst-Orders". Mit einem Billigst-Auftrag sagen Sie dem Händler am Börsenparkett, wenn dieser Ihre Order zur Ausführung erhält, dass Sie die Papiere unbedingt und so schnell als möglich haben wollen - aber so billig wie möglich.

 

Ein unlimitierter Verkauf heißt "Bestens-Order". Auch hier lautet die Aussage: Orderausführung so schnell als möglich und egal unter welchen Bedingungen - nur wenn möglich mit dem höchsten, sofort erzielbaren Preis! Auf diese Weise stellen Sie natürlich nahezu sicher, dass Sie die gewünschten Papiere auch wirklich bekommen bzw. loswerden können. Dabei gilt die Faustregel: Je weniger Umsätze in einem bestimmten Wertpapier auftreten, desto größer ist das Risiko, dass Sie durch unlimitierte Aufträge absolute Phantasie preise bezahlen oder erhalten, während Ihnen dies zum Beispiel beim Kauf der Siemens-Aktie, bei der täglich Hunderttausende von Aktien umgesetzt werden, kaum passieren kann.

 

Orderausführung zur Kasse oder variabel? Wenn Sie eine größere Anzahl an Papieren kaufen oder verkaufen möchten, können Sie dies im variablen Handel tun. Variabel bedeutet, dass Ihre Order quasi eine Einzelbehandlung genießt. Sie steht für sich allein an der Börse und wird dann ausgeführt, wenn ein Gegenpart auftritt, der Ihre Bedingungen für Kauf oder Verkauf akzeptiert. Die erforderlichen Stückzahlen für den variablen Handel sind je nach Art des Wertpapiers, der Börse und dem genutzten Handelssystem recht unterschiedlich, Sie sollten daher bereits vorher zeitgerecht bei der Bank nach den Bedingungen fragen.

 

Erteilen Sie einen Kauf- bzw. Verkaufsauftrag für den Kassahandel, so wird dieser zu einem von der Börse ermittelten Einheits- bzw. Kassakurs abgerechnet. Von Börse zu Börse schwankt der Zeitpunkt dieser Kursfeststellung (in Frankfurt z. B. 12:00 Uhr), er bleibt aber auch für später an diesem Tag eintreffende Kleinstorders gültig.

 

Soll die Order nur für den heutigen Tag gelten oder bis zum Monatsende gültig sein? Wenn Sie Ihre Order nur für den heutigen Tag erteilen, wird sie ersatzlos gestrichen, wenn es innerhalb dieses Handelstages nicht zu einem Abschluss kommen konnte, gleich, ob kein Abnehmer oder Verkäufer aufgetreten ist oder Ihr Limit nicht erreicht wurde. Wenn Sie dann am nächsten Tag trotzdem noch kaufen oder verkaufen wollen, müssen Sie eine neue Order erteilen. Wenn Sie die Order aber bis zum Monatsende gültig (auch ultimo genannt) aufgeben, bleibt sie bis zum Monatsablauf so stehen, bis sie gestrichen wird, es sei denn, sie konnte bis dahin ausgeführt werden. Das ist zwar sehr praktisch, aber Sie müssen dann unbedingt daran denken, diese Order zu streichen, wenn Sie es sich doch anders überlegt haben!

 

In diesem Zusammenhang: Sie können einen Auftrag natürlich jederzeit wieder streichen lassen oder Ihre Bedingungen ändern, also etwa ein Limit eingeben oder aufheben etc. Dafür berechnet Ihnen die Bank einen kleinen Obolus.

 

Wenn Sie genug Zeit haben, sollten Sie persönlich zur Bank gehen und Ihre Order vor Ort erteilen. Ihre Angaben und Wünsche werden dann vor der Eingabe in die Computer schriftlich aufgenommen, mit Ihnen durchgegangen und durch Ihre Unterschrift in ihrer Richtigkeit bestätigt. Damit können Sie Missverständnisse natürlich nahezu ausschließen. Wenn es aber einmal schnell gehen soll oder muss, können Sie bei den meisten Banken auch telefonische Aufträge erteilen. Dann allerdings sollten Sie zum einen alle erforderlichen Angaben unbedingt parat haben und sich die Order zudem wiederholen lassen, bevor sie aufgegeben wird. Als letztes:

 

Zu jeder Order erhalten Sie nach der Ausführung eine schriftliche Abrechnung von der Bank. Diese Abrechnung sollten Sie genau daraufhin überprüfen, ob alles auch wirklich korrekt gemäß Ihres Auftrages abgelaufen ist. Denn die Zeit, Einwände bei fehlerhafter Ausführung zu erheben, ist befristet! Wenn Sie all diese Informationen vor Ordererteilung vorbereitet haben, ist das Risiko eventueller Missverständnisse so weit wie möglich reduziert. Denn wenn der richtige Zeitpunkt zum Kauf oder Verkauf gekommen ist, sollte das ganze ja so schnell und reibungslos wie möglich vonstatten gehen - an der Börse ist Zeit wirklich Geld!

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