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Rentenpapiere

Der Grundgedanke zur Emission von Rentenpapieren ist derselbe wie bei Aktien: Kapitalbedarf. Doch die Vorgehensweise ist hier anders:

Wer eine Anleihe kauft, "verleiht" sein Kapital für eine vorab festgelegte Frist (Laufzeit) und investiert nicht unbefristet wie beim Erwerb von Aktien. Als Schuldner der Anleihen kann ein Staat (Bundesanleihen, US-Bonds, Brit. Gilts etc.), eine Gemeinde (Kommunal-Obligationen) oder ein Unternehmen (Industrie-Obligationen) auftreten. Die Anlage in Anleihen gilt aber zu Unrecht als sicherer als eine Investition in Aktien. Zwar wird dem Käufer von Rentenpapieren formal garantiert, dass er

- am Ende der Laufzeit sein eingesetztes Kapital in vollem Umfang zurückerhält und

- während der Laufzeit der Anleihe jährlich einen von Beginn an feststehenden Zinssatz erhält, aber:

In der Vergangenheit gab es immer wieder Emittenten von Anleihen, die ihren Schuldendienst weder bei den Zinszahlungen noch bei der Rückzahlung des Kapitals leisten konnten (z. B. die latein-amerikanischen Staaten nach der ersten Ölkrise). In Einzelfällen (russische Zarenanleihen) weigerte sich der Staat nach einer politischen Neu-Orientierung auch schlichtweg, in die Verpflichtung der vorherigen Regierung einzutreten.

Anleger sind daher gut beraten, sich vor einem Engagement am Rentenmarkt über die Bonität des Schuldners zu informieren (siehe auch Kapitel "Investition contra Spekulation").

Im Gegensatz zu nicht an der Börse gehandelten Rentenpapieren haben die am Rentenmarkt notierten Werte den Vorteil, jederzeit innerhalb der Laufzeit ge- oder verkauft werden zu können. Für diese Papiere existiert dabei ein tatsächlicher Kurs, der sich von dem bei der Emission bezahlten Kurs teilweise ganz erheblich unterscheiden kann. Die Gründe hierfür werden in einem späteren Kapitel beleuchtet. So hat der Anleger die Möglichkeit, neben den festgelegten Zinsen auch Kursgewinne zu erzielen, wenn die entsprechenden Renten im Wert ansteigen.

Für den Emittenten der Renten gibt es gute Gründe, diesen Weg der Kapitalaufnahme zu wählen: Zunächst muss man nicht die Rechtsform einer Aktiengesellschaft annehmen, um sich über die Börse Kapital zu beschaffen. So sind auch die größten Emittenten am Rentenmarkt keine Unternehmen, sondern der Bund, Länder und Kommunen. Darüber hinaus bezahlt der Emittent zwar Zinsen, muss sich aber nicht mit dem Recht zur Mitbestimmung belasten, welches mit der Ausgabe von Aktien verbunden sein kann.