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Fresenius

Typ: Aktie
WKN: 578560 / ISIN: DE0005785604
Branche: Chemie, Pharma, Bio- und Medizintechnik
Sektor: Medizintechnik
Land: Deutschland

16:52 10.07.12

ROUNDUP/Bundesgerichtshof: Klage gegen Fresenius wird neu verhandelt

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Klage einer Aktionärin gegen die Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands der Fresenius SE muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf und verwies die Sache zurück zur Neuverhandlung. Eine Begründung seiner Entscheidung wollte der BGH am Mittwoch geben (Az.: II ZR48/11).

Die Richter hatten geprüft, welche Regeln für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat eines Unternehmens einzuhalten sind. Strittig war im vorliegenden Fall vor allem, ob ein Mitglied des Aufsichtsrates der Fresenius SE Geld für Beratungen bekommen durfte, obwohl diese Honorare erst über zwei Monate später vom Aufsichtsrat gebilligt wurden.

Die Klägerin der Vorinstanzen, eine Aktionärin des beklagten Gesundheits-Dienstleisters, verneinte dies: Da das Geld schon floss, bevor die Zahlungen überhaupt genehmigt wurden, sei folglich die spätere Entlastung durch die Hauptversammlung rechtswidrig gewesen. Dem war das Landgericht und später das OLG Frankfurt gefolgt, das die Entlastungsbeschlüsse für nichtig erklärte.

"Sie haben gezahlt, obwohl die Zahlungen noch nicht abgesegnet waren", hatte der Vorsitzende Richter Alfred Bergmann in Richtung Fresenius zu bedenken gegeben. Damit sei der Vertrag mit der Kanzlei, dessen Sozius das Aufsichtsratsmitglied war, "schwebend unwirksam" gewesen. Zu prüfen gewesen sei, ob es sich mit den Vorabzahlungen um einen "schwerwiegenden" Gesetzesverstoß gehandelt habe. "Der Entlastungsbeschluss wäre dann anfechtbar", sagte Bergmann. Fresenius hatte mit der Kanzlei Beraterverträge abgeschlossen und im fraglichen Jahr 2008 dafür rund eine Million Euro bezahlt.

Die Vorinstanzen hatten der Klägerin recht gegeben; Fresenius hatte dagegen Berufung vor dem BGH eingelegt./avg/DP/stb



Quelle: dpa

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