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05:20 06.08.12

WDH/Gauweiler erweitert Klage gegen Euro-Rettungsschirm

(Wiederholung vom Wochenende)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat seine Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm erweitert. In einem zusätzlichen Schriftsatz werde das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, eine Finanzierung des Rettungsschirms durch Kredite der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verhindern, sagte Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek der Nachrichtenagentur dpa.

Der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM lasse die Möglichkeit offen, dass der Rettungsschirm auch ohne Genehmigung des Bundestags Kredite bei der EZB beantragen könne. Dies müsse durch einen ausdrücklichen Vorbehalt Deutschlands bei der Ratifizierung verhindert werden, so Murswiek. EZB-Kredite würden "auf eine Staatsfinanzierung durch Gelddrucken hinauslaufen".

EZB-Chef Mario Draghi hatte zwar am Donnerstag klargestellt, dass die Zentralbank den ESM nicht als geeigneten Kreditnehmer sieht. Doch das könnte sich ändern, fürchtet Murswiek.

Das Bundesverfassungsgericht will am 12. September über mehrere Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm entscheiden. Kläger sind neben Gauweiler unter anderem die Linksfraktion im Bundestag und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich mehrere tausend Bürger angeschlossen haben.

"Der Vertrag ist noch nicht mal in Kraft getreten - und schon wird diskutiert, wie man ihn erweitern und umgehen kann", sagte der Prozessvertreter von "Mehr Demokratie", Christoph Degenhart. "Das zeigt, dass alle Garantien nichts wert sind und dem politischen Druck nicht standhalten."

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die gemeinsam mit Degenhart die Klage von "Mehr Demokratie" vertritt, erwartet einen Erfolg: "Wenn Karlsruhe bei seiner bisherigen Entscheidungslinie bleibt, wird es uns zustimmen", sagte die SPD-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag). Nach ihren Angaben haben sich inzwischen knapp 36 000 Bürger der Klage angeschlossen./jon/DP/zb



Quelle: dpa

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