DGAP-Adhoc: Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der PROCON MultiMedia Akti-enges
Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der PROCON MultiMedia Akti-engesellschaft auf die MHG Media Holdings AG wirksam
PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
29.06.2012 15:51
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Die Verschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, auf die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der MHG Media Holdings AG wirksam geworden. Die PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft ist damit erloschen; gleichzeitig ist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, am 22. Dezember 2011 gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin MHG Media Holdings AG gegen Gewährung einer von der MHG Media Holdings AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 1,82 je PRO-CON-Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung wird die MHG Media Holdings AG gesondert veröffentlichen.
Der Vorstand
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