Die Integralis AG hat mit Datum vom 9. Juli 2012 die Zulassung von 725.874 Aktien aus der Kapitalerhöhung vom 30. November 2011, eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 19. Dezember 2011, zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Für 725.873 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung wurde eine Zulassung nicht beantragt. Die nicht zuzulassenden Aktien gehören zu einer der Aufrechterhaltung eines beherrschenden Einflusses auf die Integralis AG dienenden Beteiligung. Ferner hat die NTT Communications Deutschland GmbH als Inhaberin dieser Aktien eine Lock-up Verpflichtung abgegeben. Danach dürfen die 725.873 Aktien, für welche eine Zulassung nicht beantragt wurde, bis zum Ablauf von 12 Monaten nach erfolgter Zulassung der 725.874 Aktien, für welche am 9. Juli 2012 die Zulassung beantragt wurde, nicht gehandelt werden. Aus der nur teilweisen Zulassung sind keine Nachteile für die Erwerber der zuzulassenden oder bereits zugelassenen Aktien zu erwarten.
20.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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