Steuerregeln für Investmentfonds

2018 haben sich die Steuerregeln für Investmentfonds geändert. Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger haben durch die Reform unter dem Strich nicht mehr Steuern zu zahlen als bisher. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Seit 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu – denn bis dahin wurden nur die Anleger besteuert, aber nicht deutsche Fonds.
  • Versteuern müssen die Fonds seitdem Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen.
  • Für Privatanleger ist die Steuerbelastung unter dem Strich nicht höher als vor 2018. Sie erhalten einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach Art des Fonds.
  • Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und damit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.
  • Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt seit 1. Januar 2018 weg. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Wegfalls durch einen Freibetrag von 100.000 Euro aber deutlich abgemildert.


Quelle: BVI - Bundesverband Investment und Asset Management e. V.


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