Haben Sie Ihr Geld nicht nur in Einzelaktien, sondern auch in Fonds und ETFs investiert? Falls dem so ist, sollten Sie im Jahr 2018 auf einige Neuerungen achten.
Bislang konnten Ihnen die Kosten von aktiv und passiv gemanagten Fonds leicht entgehen, weil diese Kosten von ihrer Bank so klar nicht ausgewiesen wurden.
Doch am 3. Januar 2018 trat eine neue EU-Richtlinie namens MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) in Kraft. Sie soll Anleger besser schützen vor Falschberatung und Abzocke. Bankberater dürfen ab sofort nur noch geeignete Produkte verkaufen und müssen sämtliche Kosten detailliert aufschlüsseln. Zudem werden telefonische Beratungen aufgezeichnet und 5 Jahre lang gespeichert. Außerdem dürfen Banker die sogenannten Bestandsprovisionen nicht mehr ohne Gegenleistung kassieren.
Hier die wichtigsten Neuerungen durch MiFID II im Detail:
Keine bösen Kostenüberraschungen
Achten Sie darauf, dass Ihnen der Bankberater eine Kostenübersicht des jeweiligen Finanzproduktes aushändigt. Dazu ist er ab sofort verpflichtet. In dieser Übersicht müssen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Depotkosten aufgelistet werden – und zwar in Prozent und in Euro und Cent, fürs erste sowie hochgerechnet über 5 Jahre. Dabei muss auch ersichtlich sein, um wie viel Prozent sich Ihre Rendite durch die Kosten mindert.
Das Finanzprodukt muss passen
Der Fonds oder ETF, den Sie kaufen, muss auch zu Ihren Anlagezielen, Vorkenntnissen und Risikovorstellungen passen. Darauf muss der Bankberater achten. Er muss eine sogenannte Geeignetheitserklärung verfassen, die das bisherige Beratungsprotokoll ersetzt. Wenn Sie sich telefonisch beraten lassen, müssen Sie sich einverstanden erklären, dass das Telefonat aufgezeichnet wird. Die Aufnahme muss mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
Bestandsprovisionen nur bei besserem Service Banken bekommen ihre Bestandsprovisionen von den Fondsanbietern. Diese dürfen sie in Zukunft jedoch nur noch dann behalten, wenn sie nachweislich die Servicequalität für uns Anleger erhöhen. Dazu zählt, dass Ihr Berater Sie über die Entwicklung Ihres Depots regelmäßig informiert oder die Bank Ihnen einen sogenannten Research-Zugang anbietet. Vorsicht vor neuen AGB: Kunden sollen auf Provisionen verzichten
Einige Banken haben bereits Ende 2017 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Ungeachtet der MiFID-II-Richtlinie fordern sie darin einen Verzicht ihrer Kunden auf Bestandsprovisionen. Wer nicht einwilligt, dem droht die Kündigung. Ob Banken tatsächlich verweigern dürfen, Provisionen weiterzugeben, ist juristisch allerdings noch nicht entschieden.
Die neuen Regeln haben Charme. Die Frage ist nur, ob sie sich auch wirklich bewähren werden.
Sie als Anleger sollten in Zukunft auf folgende Kriterien achten: Ist die Kostenaufstellung, die Ihnen Ihr Bankberater vorlegt, für Sie auch wirklich verständlich? Mit welchen Serviceleistungen rechtfertigt Ihre Bank die Bestandsprovisionen? Ist die Ihnen angebotene Geeignetheitserklärung auf Sie individuell angepassst? Oder stehen darin nur Standard-Textbausteine?
Auf gute Investments,
Ihre
Kerstin Franzisi,
Chefredakteurin Der Privatinvestor
Hinweis/Disclaimer:
Kerstin Franzisi berät, beziehungsweise Unternehmen, an denen Kerstin Franzisi beteiligt ist, beraten den PI Global Value Fund (WKN: A0NE9G) und den Max Otte Vermögensbildungsfonds (WKN: A1J3AM). Diese beiden Fonds könnten Positionen in Titeln halten, die in diesem Artikel genannt sind.
Für den Fall, dass Leser dieses Artikels Positionen in einen genannten Titel in einem Umfang erwerben, der dazu geeignet ist, den Preis des Titels zu beeinflussen, könnte der Verfasser dieser Kolumne und / oder einer beziehungsweise beide die Fonds im Falle der Veräusserung des Titels aus deren Portfolio nach einem solchen Kursanstieg vom Erwerb des Titels durch die Leser der Kolumne profitieren. Auch im Falle eines Verkaufs in einem entsprechenden Umfang durch Leser der Kolumne könnte der Verfasser dieser Kolumne und / oder einer beziehungsweise beide Fonds von fallenden Kursen durch günstigere Einstiegskurse im Falle eines späteren Kursanstiegs profitieren.
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