Klassische Optionsscheine

Die traditionelle Form der Optionsscheine geht aus Optionsschuldverschreibungen hervor, bei denen neben den üblichen Gläubigerrechten (Rückzahlung und Verzinsung des Anlagebetrages) dem Inhaber Sonderrechte eingeräumt werden. Diese besagen, dass er Aktien zu einem vorab festgelegten Kurs innerhalb einer gewissen Frist beziehen kann.

Eine Eigenschaft der Optionsanleihe ist, dass durch die Ausübung des Optionsrechts das Gläubigerrecht (Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Anlagebetrages) bestehen bleibt. Die wertpapiermäßige Verbriefung des Optionsrechtes erfolgt über den der Schuldverschreibung angehängten Optionsschein, der nach einiger Zeit von der Optionsanleihe getrennt und separat gehandelt werden kann.

Dies führt dazu, dass an der Börse im Laufe der Zeit drei Notierungen erscheinen:

Kurs der Anleihe inkl. Optionsschein (= cum-Notiz)
Kurs der Anleihe ohne Optionsschein (= ex-Notiz)
nur der Optionsschein (Warrant-Notiz)

Bei Optionsanleihen auf Aktien wird das Eigenkapital der Gesellschaft unter gewissen Voraussetzungen in einem von der Hauptversammlung (HV) der AG festgelegten Rahmen erhöht. Bei allen Kapitalmaßnahmen innerhalb einer AG regelt das Börsengesetz, dass den Altaktionären ein Bezugsrecht auf die Optionsanleihe eingeräumt werden muss (§ 221 AktG). Durch die eventuelle Optionierung tritt ein Effekt auf, den man gemeinhin als Verwässerungseffekt bezeichnet, denn bei jeder Ausübung kommt es zu einer kleinen Kapitalerhöhung. Um den Anleger zu schützen, gibt es Verwässerungsschutzklauseln. Diese sind z.T. sehr verschieden, was daran liegt, dass die Ausstattung der Optionsscheine in der Privatautonomie des jeweiligen Emittenten liegt.

Der klassische Optionsschein wird manchmal auch als gedeckter Optionsschein bezeichnet, weil bei Optionierung die abgerufenen Wertpapiere beim Emittenten des Optionsscheins im Rahmen des bedingten Kapitals vorhanden sind. Bei der Bezeichnung "gedeckter Optionsschein" ist zu beachten, dass es auch unter den "naked warrants" eine Gruppe von Optionsscheinen gibt, die man als "covered" (engl.: gedeckt) bezeichnet, die aber von den klassischen Optionsscheinen zu trennen ist.

Die klassischen Optionsscheine werden überwiegend im "Amtlichen Handel" oder dem "Geregelten Markt" gehandelt.


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