APA ots news: FMA-Vorstand Ettl: Valide, standardisierte und vergleichbare Daten sind Grundvoraussetzung für nachhaltige Finanzdienstleistungen.
2021: Diese Aktien sollten Sie im Depot haben ...FMA-Leitfaden Nachhaltigkeit leistet wesentlichen Beitrag
dazu.
Wien (APA-ots) - "Die Verfügbarkeit von validen, standardisierten und
damit vergleichbaren Daten ist Grundvoraussetzung, um
Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, bewerten und in das
Risikomanagement integrieren sowie Transparenzpflichten nachkommen zu
können", so FMA-Vorstand Helmut Ettl bei einem hochrangig besetzten
Round Table, bei dem die Ergebnisse der wissenschaftlichen
RiskFinPorto-Studie zu "Klimaexposition österreichischer
Finanzportfolios" unter Leitung von Bundesministerin Leonore
Gewessler gestern Abend via Videokonferenz diskutiert wurden.
Die Finanzmarktaufsicht habe, so Ettl, mit ihrem breit
konsultierten und heuer veröffentlichten "FMA-Leitfaden zum Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken[1]" hier einen wesentlichen Beitrag zur
Transparenz und zur Bewusstseinsbildung geleistet.
Finanzmarktteilnehmer sollen sich mit Unterstützung des Leitfadens
auf die Anwendbarkeit der EU-Disclosure[2]- und
Taxonomie[3]-Verordnungen vorbereiten.
Es bedürfe aber noch weiterer Anstrengungen aller
Finanzmarktteilnehmer, um sektorübergreifend ein angemessenes
Nachhaltigkeitsrisikomanagement sicherstellen zu können. Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) legt jedenfalls, so Ettl, für die kommenden
Jahre einen Aufsichts- und Prüfschwerpunkt auf das Thema
Nachhaltigkeit: "Einerseits müssen Nachhaltigkeitsrisiken im
Risikomanagement sowie in Strategie und Governance in den von uns
beaufsichtigten Unternehmen umfassend verankert werden, andererseits
müssen wir Sorge tragen, dass Verbrauchern und Anlegern valide
Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die
Nachhaltigkeitsaspekte der Finanzprodukte verlässlich beurteilen und
aufgeklärte Entscheidungen in ihren Finanzangelegenheiten treffen
können. Greenwashing muss vermieden werden."
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[1] https://www.fma.gv.at/download.php?d=4720
[2] Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des
Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor ("Disclosure-VO").
[3] Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung
nachhaltiger Investitionen ("Taxonomie-VO").
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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OTS0068 2020-11-06/10:39
Quelle: dpa-AFX