BERLIN (dpa-AFX) - In Zukunft dürfen auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schnelltests im Auftrag der Gesundheitsämter durchführen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Kreis der beauftragungsfähigen Personen und Einrichtungen werde konkretisiert, um die für die Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderliche Rechtssicherheit schaffen, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Darüber berichteten auch die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" (Samstag).
"Schnelltests helfen, Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Zeitungen. Nun könnten im Auftrag der Gesundheitsämter "auch Zahnarztpraxen und Apotheken in Schulen, Kitas oder Pflegeheimen testen".
Im Zuge der Verordnung wurde auch die Anzahl der Tests für ambulante Pflegedienste, insbesondere solche der ambulanten Intensivpflege auf 20 Tests pro Betreuten und Monat erhöht. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können künftig getestet werden./wee/DP/stw
NEW YORK (dpa-AFX) - Konjunkturhoffnung und Zinsangst haben die US-Börsen am Freitag nach einem überraschend starken US-Arbeitsmarktbericht hin- und hergeworfen. Die Indizes begannen stark, drifteten ...weiterlesen
Pünktlich zum Tag der Deutschen Einheit hat der Online-Broker Consorsbank die Depots seiner Kunden einem Ost-West-Vergleich unterzogen. Dabei zeigt sich, dass unter Wessis und Ossis eine weitgehende Einigkeit herrscht, wenn es ums Thema Aktienauswahl geht. Denn wie die folgende Tabelle verdeutlicht, variieren die Platzierungen der Top 10 nur um Nuancen.