Frankfurt (www.fondscheck.de) - Die Briten haben am 31. Januar 2020 die EU verlassen, so die Experten von BVI.
Am 31. Dezember habe auch der Übergangszeitraum geendet, der zunächst noch für einen Quasi-EU-Status gesorgt habe. Das Vereinigte Königreich sei nun aus Sicht der EU ein Drittstaat. Für deutsche Anleger, die bereits in Fonds investiert seien, die in Großbritannien aufgelegt worden seien, würden sich keine Änderungen abzeichnen. Darauf weise die Aktion "Finanzwissen für alle" der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. Die EU und die Briten hätten zuvor intensive Verhandlungen geführt, um sich auf die Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs zu einigen und um nach dem Austritt Rechtssicherheit zu schaffen.
Anleger in Deutschland, die in englische Fonds investiert seien, könnten ihre Investitionen weiter halten. Ob sie neue Anlagen in diese Fonds tätigen dürften, hänge davon ab, ob die englische Fondsgesellschaft ein entsprechendes Anzeigeverfahren bei der deutschen Aufsichtsbehörde durchlaufen habe. Auskunft darüber gebe die jeweilige Fondsgesellschaft. Zusätzliche Angaben über Vertriebsberechtigungen von Drittstaatenfonds in Deutschland würden Anleger in der "Investmentfonds-Datenbank" auf der Homepage der deutschen Finanzaufsicht BaFin finden.
Eine Einschränkung des Vertriebs britischer Fonds sollte die Auswahlmöglichkeiten für deutsche Anleger kaum beeinträchtigen, denn in Großbritannien domizilierte Fonds würden in Deutschland derzeit nur eine geringe Rolle spielen. Lediglich 15 der rund 10.900 EU-(Teil-) Fonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen seien, würden aus Großbritannien stammen. Zudem könnten britische Anbieter auch Niederlassungen in der EU nutzen oder auch gründen und dann deren Produkte mit einem "EU-Pass" verkaufen. Nach dem Brexit würden sich steuerlich weder für Alt- noch für Neuanleger Änderungen ergeben. (20.01.2021/fc/n/s)
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Pünktlich zum Tag der Deutschen Einheit hat der Online-Broker Consorsbank die Depots seiner Kunden einem Ost-West-Vergleich unterzogen. Dabei zeigt sich, dass unter Wessis und Ossis eine weitgehende Einigkeit herrscht, wenn es ums Thema Aktienauswahl geht. Denn wie die folgende Tabelle verdeutlicht, variieren die Platzierungen der Top 10 nur um Nuancen.