Covestro Aktie
Covestro-Aktie
WKN: 606214
ISIN: DE0006062144
Land: Deutschland
Branche: Chemie, Pharma, Bio- und Medizintechnik
Sektor: Chemie
aktueller Kurs:
50,68 EUR
Veränderung:
0,54 EUR
Veränderung in %:
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DGAP-CMS: Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Dienstag, 10.05.22 07:00
Covestro Logo vor Firmengebäude
Bildquelle: Covestro AG

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.05.2022 / 07:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Covestro AG in Leverkusen: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Angaben zum Emittenten und Inhalt

Name: Covestro AG

Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen

ISIN: DE0006062144

WKN: 606214

Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

1. Informationen zum Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der Covestro AG hat am 28. Februar 2022 beschlossen, von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Covestro AG am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien (ISIN DE0006062144) in einem Zeitraum von zwei Jahren über die Börse zu erwerben.

2. Zweck des Rückkaufprogramms

Die zurückgekauften Aktien werden in sehr geringem Umfang für die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm genutzt und im Übrigen eingezogen.

3. Größtmöglicher Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird

Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb eigener Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 500 Millionen.

Der Rückkauf soll in mehreren Tranchen erfolgen. Auch die zweite Tranche wird einen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu EUR 75 Millionen haben.

4. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Der Erwerb eigener Aktien darf insgesamt eine Obergrenze von 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Covestro AG nicht übersteigen. Dies entspricht einer Höchstzahl von 18.300.000 zu erwerbenden Aktien. Dabei sind auch eigene Aktien zu berücksichtigen, die seit Inkrafttreten der Ermächtigung bereits zur Bedienung des Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms und im Rahmen der ersten Tranche erworben wurden. Bis zum 9. Mai 2022 wurden für diese Zwecke 1.717.383 eigene Aktien erworben, was einem rechnerischen Anteil am seinerzeitigen Grundkapital der Covestro AG von 0,9% entspricht.

5. Dauer des Programms

Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum von März 2022 bis Februar 2024 durchgeführt werden.

Die zweite Tranche soll innerhalb eines Zeitraums vom 10. Mai 2022 bis spätestens 6. Juli 2022 erworben werden.

6. Weitere Einzelheiten

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (die „Verordnung (EU) 2016/1052“).

Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute durchgeführt, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Covestro AG treffen werden. Das Recht der Covestro AG, das Mandat eines oder aller Kreditinstitute im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eines oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Jedes mandatierte Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Informationen zu mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben.

Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf der Internetseite www.covestro.com/de/investors veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Leverkusen, den 10. Mai 2022



10.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1346395  10.05.2022 

Quelle: DGAP



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