DRESDEN (dpa-AFX) - Nach Einstufung Tschechiens als Corona-Hochrisikogebiet hat Sachsen für Grenzpendler Ausnahmen von der verschärften Testpflicht verfügt. Laut einer am Samstag in Kraft getretenen Allgemeinverfügung müssen sich Menschen, die zur Arbeit nach Sachsen einreisen, wöchentlich nur zweimal auf das Coronavirus testen lassen. Der Test ist auch erst nach der Einreise möglich, muss aber vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für die Ausnahme müssen Betroffene bei der Einreise einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können.
Begründet wurde der Schritt damit, dass viele Menschen aus Tschechien in Sachsen arbeiten - laut Staatskanzlei mehr als 10 000. Damit soll die "Funktionsfähigkeit" der Betriebe in der Grenzregion sichergestellt werden. Für Grenzpendler aus Polen ändert sich nichts
- das Land gilt nicht als Hochinzidenzland.
"Hochinzidenzgebiete" sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Der Grenzwert ist in der Regel eine Inzidenz von 200. Darunter fallen neben Tschechien unter anderem Spanien, Portugal, Ägypten, Israel und die USA. Für Einreisende aus diesen Ländern gilt ab Sonntag eine strengere Testpflicht./hum/DP/nas
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