Uni von Richterkandidatin sieht keinen Anlass zur Prüfung von Doktorarbeit

Freitag, 11.07.25 15:32
Newsbild
Bildquelle: Fotolia
HAMBURG (dpa-AFX) - Die Universität Hamburg sieht aktuell keinen Anlass, die Doktorarbeit der Bundesrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu überprüfen. Das machte die Universität auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur deutlich.



Die Jura-Professorin soll auf Vorschlag der SPD neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstag auf Übereinstimmungen zwischen der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns hingewiesen.

Erfolgreiche Vermögensverwaltung:
Wie Sie Ihr Geld professionell managen lassen!
Info ...


Die Universität Hamburg erklärte, erste Anlaufstelle für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten sei die Ombudsstelle der Hochschule, oberstes Gebot der Ombudsarbeit sei die Vertraulichkeit. Die Ombudsstelle werde tätig, wenn hinreichend belegte Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an sie herantragen würden.

Eine Veröffentlichung von Hinweisen auf einer externen Website stelle keine Meldung im Sinne der Satzung dar und stehe nicht im Einklang mit der satzungsgemäßen Vertraulichkeit, so die Hochschule.

In der Union gibt es erhebliche Widerstände gegen die Wahl von Brosius-Gersdorf. Durch die Veröffentlichung Webers war eine neue Dynamik in die Debatte gekommen, die Union drohte der SPD bei der Richterwahl mit Enthaltung. Schließlich wurden die Abstimmungen im Bundestag abgesetzt./wn/DP/men

Quelle: dpa-AFX



Unternehmens-Investments
à la Warren Buffett

Profitieren Sie von allen 100 Champions gleichzeitig,
bereits ab 100.000 Euro. Digitale Vermögens­verwaltung, Depoteröffnung online in 15 Minuten. Infos

Einzelkontenverwaltungen ab 500.000 Euro

nach den Strategien von
Prof. Dr. Hubert Dichtl und Thomas Müller

Denn Vermögen braucht Regeln!

Infos