Optionsschein Beschreibung
Optionsscheine gehören zur Kategorie der derivativen Finanzmarktinstrumente und ermöglichen in gehebelter Form an Kursveränderungen eines zugrundliegenden Basiswertes zu verdienen. Dabei verbriefen Optionsscheine das Recht – nicht aber die Pflicht – einen Basiswert in einem bestimmten Bezugsverhältnis und zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen.
Optionsscheine, mit denen an steigenden Kursen des Basiswertes partizipiert werden kann, werden Kaufoptionsscheine, Hausse-Derivate oder Calls genannt. Produkte für fallende Notierungen heißen Verkaufsoptionsscheine, Baisse-Derivate oder Puts. Dabei setzt sich der Preis eines Optionsscheins aus dem inneren Wert sowie dem Zeitwert zusammen. Der innere Wert bezeichnet den Betrag, der bei unmittelbarer Ausübung des Optionsscheins erzielt wird und ergibt sich aus der Differenz zwischen Kurs des Basiswertes sowie dem Basispreis.
Optionsscheine, die einen solchen inneren Wert aufweisen, werden gemeinhin auch als Optionsscheine „im Geld“ bezeichnet. Sind Kurs des Basiswertes sowie der Basispreis auf etwa gleichem Niveau, handelt es sich um Optionsscheine „am Geld“. „Aus dem Geld“ liegende Optionsscheine sind Scheine, bei denen der Basiswert unter dem Basispreis (bei Calls) bzw. über dem Basispreis (bei Puts) notiert. Der Zeitwert ergibt sich aus der Differenz von innerem Wert und tatsächlichem Wert.
In der Regel werden Optionsscheine vor Laufzeitende verkauft, wobei die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs den Gewinn/Verlust bestimmt. Bei einer Ausübung gilt es zwischen europäischen und amerikanischen Optionsscheinen zu unterscheiden. Der amerikanische lässt sich jederzeit ausüben, während der europäische nur am Ende der Laufzeit ausübbar ist. Schließlich gibt es bei der Ausübung mit dem cash Settlement bzw. dem physical settlement noch zwei Varianten: Beim cash settlement bekommen Optionsschein-Besitzer den inneren Wert bar ausbezahlt, sofern die Scheine im Geld liegen. Beim physical settlement erhält der Optionsschein-Besitzer den Basiswert bei Ausübung zum Basispreis gutgeschrieben bzw. kann ihn bei Ausübung zum Basispreis verkaufen.