BCDI-Aktienfonds: Kein Rücknahmeabschlag beim Anteilsverkauf

Freitag, 11.11.16 16:30
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Immer wieder erreichen den BCDI-Anlegerservice Anfragen bzgl. der Konditionen beim Verkauf von Anteilen am BCDI-Aktienfonds (WKN: A2AQJY). Ganz konkret wird von Interessenten zum Beispiel danach gefragt, ob beim BCDI-Aktienfonds ein sogenannter Rücknahmeabschlag fällig wird. Zur Erklärung:

 

Sind in den Anlagebedingungen eines Fonds Rücknahmeabschläge vorgesehen, wird bei Rückgabe von Fondsanteilen an die Investmentgesellschaft eine Art „umgekehrter Ausgabeaufschlag“ berechnet. Beträgt der Anteilswert bspw. 100 Euro und der Rücknahmeabschlag 2%, werden dem Anleger nur 98 Euro gutgeschrieben und zwei Euro verbleiben im Fondsvermögen. Dieser Rücknahmeabschlag wird auch als „Disagio“ bezeichnet. Zum BCDI-Aktienfonds:

 

Ebenso, wie beim Kauf des BCDI-Aktienfonds kein Ausgabeaufschlag erhoben wird, gibt es auch keinen Rücknahmeabschlag beim Verkauf. Dazu sollten Anleger jedoch beachten, den BCDI-Aktienfonds ausschließlich unter der WKN: A2AQJY über die Verwaltungsgesellschaft oder die Börse Stuttgart zu veräußern. Das bedeutet:

 

Beim Verkauf von Anteilen am BCDI-Aktienfonds fallen nur die üblichen Gebühren der jeweiligen Banken und Online-Broker an, also die Orderprovisionen wie bei jeder Transaktion an der Börse. Diese sind je nach Anbieter oder Institut unterschiedlich hoch und richten sich außerdem in der Regel nach der Höhe des Anlagevolumens. Wer hier verschiedene Angebote vergleicht, kann bares Geld sparen.

 

Noch Fragen offen? Dafür steht Ihnen der BCDI-Anlegerservice telefonisch unter 08031-2033-240 oder per E-Mail via kontakt@bcdi.de zur Verfügung. Wir helfen gerne weiter!

 

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Quelle: boerse.de

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