Viele Anleger sind vom Kursverlauf ihrer Aktien insbesondere nach dem Jahr 2000
enttäuscht, und manche haben die Unternehmen auch auf Schadenersatz verklagt. Typisch
ist dabei, dass viele Anleger gleiche oder ähnliche Klagen vortragen. Im Fall der Telekom
sind es über 17.000. Die Belastung der Gerichte mit vielen ähnlichen Verfahren, die natürlich
alle sorgfältig behandelt werden müssen, ist immens. Das deutsche Recht kannte bis 2005
für die Bewältigung einer solchen Prozessflut keine ausreichenden Regelungen. Seit der
Einführung des Kapitalanleger−Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ist es jedoch möglich,
die sich aus massenhaften Anlegerklagen ergebenden Grundsatzfragen in einem einzigen
„stellvertretenden“ Musterverfahren zu bündeln und zu klären. Dies spart Zeit und auch
Kosten für die Kläger, da z.B. Beweise nur einmal erhoben werden müssen.
Im Gegensatz zu den US−amerikanischen Sammelklagen („Class Actions“) muss jedoch
jeder Aktionär erst einmal im eigenen Namen Klage erheben, um am Musterverfahren
partizipieren zu können, erläutert das Deutsche Aktieninstitut. Nur so ist sichergestellt, dass
– abgesehen von Grundsatzfragen – die Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigt
werden können.
Auch ein Musterverfahren ändert jedoch nichts daran, dass auch vermeintliche „Volksaktien“
Risikopapiere sind. Daran können auch Gerichte nachträglich nichts ändern. Um den stets
möglichen Wertverlust eines einzelnen Papiers ohne große Enttäuschungen zu verkraften,
bedarf es stets einer ausreichenden Streuung im Aktienportfolio, mahnt das Deutsche
Aktieninstitut.
Deutsches Aktieninstitut e. V.
Frankfurt am Main
Ihr Ansprechpartner: Cordula Heldt
Tel: 069/9 29 15-22
Email: heldt@dai.de
Quelle: Deutsches Aktieninstitut