init innovation in traffic systems SE
Karlsruhe
ISIN DE0005759807 WKN 575 980
Übersicht mit Angaben gemäß §125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. Inhalt der Mitteilung
1. |
GMETIXX00522 --- Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der init SE 2022
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2. |
Einberufung der Hauptversammlung
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B. Angaben zum Emittenten
1. |
ISIN: DE0005759807
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2. |
Name des Emittenten: init innovation in traffic systems SE
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C. Angaben zur Hauptversammlung
1. |
Datum der Hauptversammlung: 18.05.2022
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2. |
Beginn: 10:00 Uhr (MESZ) 8:00 Uhr (UTC)
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3. |
Art der Hauptversammlung: ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
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4. |
Ort der Hauptversammlung:
https://www.initse.com/dede/investors/hauptversammlung/
Im Sinne des Aktiengesetzes: Sitz der Gesellschaft, Käppelestr. 4-10, 76131 Karlsruhe, Deutschland
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5. |
Technical Record Date: 27.04.2022, 0:00 Uhr (MESZ)/26.04.2022 22:00 Uhr (UTC)
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist der Ablauf des 26.04.2022
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6. |
Internetseite zur Hauptversammlung:
https://www.initse.com/dede/investors/hauptversammlung/
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Überblick der Tagesordnung
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs.
4 HGB für das Geschäftsjahr 2021
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
TOP 6: Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
TOP 7: Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
TOP 8: Beschlussfassung über die Bestätigung des geänderten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
TOP 9: Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
TOP 10: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der init innovation in traffic systems SE (init SE) am Mittwoch, den 18.
Mai 2022, 10:00 Uhr (MESZ), die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung in unserem HV-Portal unter
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der
herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechteausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte
enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse zugängliche internetgestützte Online-Portal
der Gesellschaft (HV-Portal) nutzen können.
I. Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2021
Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf der Internetseite
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt
ist.
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der init SE des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von Euro 30.442.337,93
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie
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Euro
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5.465.691,00
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Einstellung in Gewinnrücklagen |
Euro |
--- |
Gewinnvortrag |
Euro |
24.976.646,93 |
Bilanzgewinn |
Euro |
30.442.337,93 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am Montag, den 23 Mai. 2022, fällig.
Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte beziehen sich auf das zum Ende des Handelstages 25. März 2022
unter Berücksichtigung der eigenen Aktien dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 9.937.620,00. Bis zur Hauptversammlung
am 18. Mai 2022 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. Sollte sich die Zahl
der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende
von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den
Gewinnvortrag vorsieht.
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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TOP 5: |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresabschlusses 2022, sofern eine solche durchgeführt wird, zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat
unter Angabe von Gründen die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, empfohlen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der Kommission).
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der init SE setzt sich gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 1 der Satzung der init SE aus von der Hauptversammlung
zu wählenden Personen zusammen.
Mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung enden die Amtszeiten sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Herr Drs. Hans Rat kandidiert in der Hauptversammlung 2022 nicht mehr als Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
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6.1) Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rühlig
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6.2) Dipl.-Ing. Ulrich Sieg
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6.3) Dipl.-Ing. (FH), M.A., Christina Greschner
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6.4) Dipl.-Ing. Andreas Thun
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Zur Person
* |
Geburtsjahr: 1948
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* |
Wohnort: Ostfildern
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* |
Nationalität: Deutsch
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* |
Erstbestellung: 2011
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* |
Amtszeit: bis 2022
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* |
Unabhängig im Sinne des CGK C6
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Zur Person
* |
Geburtsjahr: 1949
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* |
Wohnort: Jork
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* |
Nationalität: Deutsch
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* |
Erstbestellung: 2014
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* |
Amtszeit: bis 2022
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* |
Unabhängig im Sinne des CGK C6
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Zur Person
* |
Geburtsjahr: 1977
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* |
Wohnort: Karlsruhe
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* |
Nationalität: Deutsch
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* |
Erstbestellung: 2019
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* |
Amtszeit: bis 2022
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* |
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6 (Tochter des Vorstandsvorsitzenden)
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Zur Person
* |
Geburtsjahr: 1955
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* |
Wohnort: Wandlitz
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* |
Nationalität: Deutsch
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* |
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6 (geschäftliche Beziehung)
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Prüfungsausschuss
* |
Vorsitzender seit 2021
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* |
Sachgebiet Rechnungslegung
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Prüfungsausschuss
* |
Mitglied seit 2021
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* |
Sachgebiet Abschlussprüfung
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Vita
* |
Selbständiger Unternehmensberater
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* |
Ehemaliger Finanzvorstand der Ed. Züblin AG, Stuttgart
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* |
Beiratsmitglied der DResearch Fahrzeugelektronik GmbH, Berlin
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* |
Vorstandsmitglied der Stiftung Bauwesen, Stuttgart
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Vita
* |
Berater mit Spezialgebiet ÖPNV
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* |
Ehemaliger stellvertretender. Vorstandsvorsitzender und Technischer Vorstand der Hamburger Hochbahn AG
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* |
Beiratsmitglied der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions-GmbH, Hamburg
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* |
Vorstandsmitglied der VDV Stiftung Führungsnachwuchs
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* |
Weiteres Aufsichtsratsmandat
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* |
Mitglied des Aufsichtsrats der SECURITAS Holding GmbH, Düsseldorf
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Vita
* |
Beratende Tätigkeit
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Seit 2007 diverse Führungspositionen bei der init Gruppe
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Umfangreiche Kenntnis des init Konzerns
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Internationale Erfahrung
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Prüfung zum "Qualifizierten Aufsichtsrat" bei der Deutschen Börse
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* |
Prüfung zum "Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss" bei der Deutschen Börse
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Vita
* |
Selbständiger Unternehmer
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* |
Ehemaliger Geschäftsführer und Gesellschafter der iris-GmbH infrared & intelligent sensors
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* |
Alleingesellschafter und GF der Landsensor GmbH, Partner der iris-GmbH infrared & intelligent sensors
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* |
Stellvertretender Vorsitzender des Beirates der DResearch Fahrzeugelektronik GmbH, Berlin
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* |
Mitglied des Boards der iris Infrared & Intelligent Sensors NA Inc., Atlanta, Georgia, USA.
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Herr Andreas Thun wird im Fall seiner Wahl vor Annahme der Wahl sein Amt als Mitglied des Boards der iris Infrared & Intelligent
Sensors NA Inc., niederlegen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats
für das zeitlich zuerst ausscheidende zu wählen:
6.5) Dr.-Ing. Gottfried Greschner
Zur Person
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Geburtsjahr: 1946
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* |
Wohnort: Karlsruhe
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* |
Nationalität: Deutsch
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* |
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6
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Vita
* |
Vorstandsvorsitzender der init SE
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* |
Geschäftsführer der Tochtergesellschaft INIT GmbH, Karlsruhe
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* |
Geschäftsführer der Tochtergesellschaft IMSS GmbH, Karlsruhe
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* |
Chairman, Board of Directors der Tochtergesellschaft INIT Inc., Chesapeake, Virginia/USA
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Dieser Wahlvorschlag des Aufsichtsrats beruht im Einklang mit § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG auf einem Vorschlag von Aktionären,
die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der init SE halten. Herr Dr. Gottfried Greschner wird im Fall seiner Wahl vor einem
Nachrücken sicherstellen, dass seine Ämter als Vorstand der Gesellschaft sowie als gesetzlicher Vertreter oder einem Aufsichtsrat
vergleichbaren Ämter in sämtlichen von der init SE abhängigen Unternehmen enden.
Nach C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche
Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend
ansehen würde.
Herr Andreas Thun ist Alleingesellschafter der Landsensor GmbH und diese steht in einer geschäftlichen Beziehung zu einer
Tochtergesellschaft der init SE.
Frau Dipl.-Ing. Christina Greschner ist die Tochter des Vorstandsvorsitzenden.
Zwischen Herrn Dr. Gottfried Greschner und der Gesellschaft bestehen solche maßgebenden geschäftlichen Beziehungen. Herr Dr.
Gottfried Greschner hielt zum 31. März 2022 (teilweise mittelbar) 3.385.100 Aktien an der init SE, was rund 33,7 Prozent des
Grundkapitals entspricht.
Daneben mietet die init SE das Bürogebäude in der Käppelestraße 6 in Karlsruhe von der von Herrn Dr. Gottfried Greschner kontrollierten
Dr. Gottfried Greschner GmbH & Co. Vermögens-Verwaltungs KG, Karlsruhe.
Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ist eine Einzelwahl der Mitglieder vorgesehen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand
für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.
Es ist vorgesehen, Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rühlig im Fall seiner Wiederwahl dem Aufsichtsrat erneut als Kandidaten für
den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an diese
Hauptversammlung durchgeführt werden.
Im Falle des Nachrückens des Ersatzmitgliedes, soll dieses den Mitgliedern des Aufsichtsrats als Kandidat für den Vorsitz
des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Der sofortige Eintritt in den Aufsichtsrat und beabsichtige Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes
nach Ende seiner Vorstandstätigkeit erlaubt Herrn Dr. Gottfried Greschner, seine jahrzehntelangen Erfahrungen aus der Leitung
der Gesellschaft und seine umfangreichen Kenntnisse der von der Gesellschaft eingesetzten Technologie zum Wohle der Gesellschaft
in die Tätigkeit der Überwachung und Beratung des Vorstands einzubringen.
Die Lebensläufe der einzelnen Aufsichtsräte, deren Geschäftsordnung sowie das Kompetenzprofil in seiner Gesamtheit sind auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
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TOP 7: |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Nach § 120a AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch
alle vier Jahre, über die Billigung des nach § 87a AktG vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
zu beschließen.
In der Hauptversammlung 2021 wurde bereits ein Vorstandsvergütungssystem beschlossen. Im Zuge des Neuabschlusses der Vorstandsverträge
hat der Aufsichtsrat beschlossen ein geändertes System der Vorstandsbezüge vorzulegen.
Die wesentlichen Veränderungen betreffen den Cap bei der Bartantieme (STI), die Erläuterungen zur Laufzeit der Vorstandsverträge,
eine bessere Benennung der Peergroup und das Zuflussprinzip bei der betrieblichen Altersversorgung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter 'II Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten' wiedergegebene geänderte System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
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TOP 8: |
Beschlussfassung über die Bestätigung des geänderten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung,
mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Bestätigung des nach § 113 AktG vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystem
für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen.
In der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 wurde ein Aufsichtsratsvergütungssystem bereits beschlossen. Im Zuge einer wesentlichen
Veränderung bei den Bezugswerten - Festlegung höhere Mindestwerte - der variablen Vergütung und der Gewährung einer Vergütung
für Ausschussmitglieder, hat der Aufsichtsrat beschlossen ein geändertes System vorzulegen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter 'II Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten' wiedergegebene geänderte System
zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen.
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TOP 9: |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie dem Ersatz der
etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer ab der Hauptversammlung 2022, unter Vorbehalt der Zustimmung
des Tagesordnungspunkts 8, folgende Vergütung zu bezahlen:
Die jährliche Aufsichtsratsvergütung besteht aus einem festen und einem variablen Anteil. Der feste Anteil beträgt Euro 25.000,00
für die Aufsichtsratsmitglieder und Euro 50.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der variable Anteil soll zu 50 Prozent
vom Kurs und zu 50 Prozent vom Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT - Earnings before Interest and Taxes) abhängen,
wobei als Bezugswerte ein Aktienkurs von Euro 28,00 sowie ein Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von Euro 12 Mio.
zugrunde gelegt werden. Der variable Anteil wird nur gewährt, sofern das EBIT mindestens Euro 12 Mio. beträgt.
Auf dieser Grundlage errechnet sich der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung nach folgender Formel:
In dieser Formel gilt als Kurs der Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres auf Basis der täglichen Schlusskurse oder
für den Fall, dass keine Schlusskurse ermittelt werden, der jeweils täglich letzten festgestellten Preise, der Aktie im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse und als EBIT das jeweilige Konzernergebnis vor
Zinsen und Steuern. Außerdem wird eine obere Begrenzung für den variablen Anteil der Vergütung bei 200 Prozent des festen
Anteils der Vergütung festgelegt. Für den Fall, dass 'V' kleiner als 0 ist, entfällt die variable Vergütung, es wird dann
nur der feste Anteil der Vergütung bezahlt.
Der Aufsichtsrat der init SE hat zum 1. Oktober 2021 erstmalig einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
erhält eine fixe Vergütung von Euro 20.000,00 p.a., die anderen Mitglieder des Ausschusses Euro 10.000,00 p.a.
Vorstehende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat gilt so lange, bis die Hauptversammlung etwas Anderes beschließt.
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TOP 10: |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist zukünftig
ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs.
4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den unter 'II Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten' geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
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II. Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Weitere Informationen zu TOP 7 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder
Allgemeines
Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder wurde vom Aufsichtsrat mit der Zielsetzung entwickelt, es innerhalb der regulatorischen
Rahmenbedingungen an der Strategie und den Zielen des Unternehmens auszurichten. Es soll die Vorstandsvergütung eng mit dem
Erfolg unseres Unternehmens verknüpfen.
In der Hauptversammlung 2021 wurde bereits ein Vorstandsvergütungssystem beschlossen. Im Zuge des Neuabschlusses der Vorstandsverträge
hat der Aufsichtsrat beschlossen, ein geändertes System der Vorstandsbezüge vorzulegen.
Die wesentlichen Veränderungen betreffen den Cap bei der Bartantieme (STI), die Erläuterungen zur Laufzeit der Vorstandsverträge,
eine bessere Benennung der Peergroup und das Zuflussprinzip bei der betrieblichen Altersversorgung.
Das Vergütungssystem soll dabei der anspruchsvollen Aufgabe unserer Vorstandsmitglieder Rechnung tragen, ein globales Unternehmen
in einer sehr innovativen und dynamischen Branche zu führen. Zugleich soll es eine Vergütung ermöglichen, die international
konkurrenzfähig ist und init im weltweiten Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte unterstützt und um den besonderen
Herausforderungen in der Hard- und Softwarebranche gerecht zu werden.
Wir sehen weiterhin Wachstumspotential für init und wollen für den Vorstand nachhaltige und perspektivische Anreize für eine
engagierte und erfolgreiche Arbeit schaffen, die eine angemessene Beteiligung am erfolgreichen Ausschöpfen dieses Wachstumspotenzials
ermöglichen. Damit wird ein Gleichlauf der Interessen von Aktionären und Vorstand gewährleistet.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems sowie bei den Festlegungen zur Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder
berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze:
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Anteil zur Förderung der Geschäftsstrategie.
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich und trägt der Größe,
der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. Bei der Festlegung des Vergütungssytems wurde ein
Peergroup-Vergleich durchgeführt. Dabei wurden Unternehmen betrachtet, die im Hinblick auf die wesentlichen Kriterien (Eigentümerstruktur,
Branche, Größe, Land) vergleichbar sind. Es wurden auch Unternehmen einbezogen, die im Bereich des ÖPNV tätig sind. Daneben
wurden auch die Erkenntnisse einer Marktstudie einer Unternehmensberatung berücksichtigt.
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt die Vergütungsstruktur, die generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird
die Vorstandsvergütung mit der Vergütung der init-Führungskräfte und der init-Mitarbeitenden verglichen und die Verhältnismäßigkeit
innerhalb der init sichergestellt.
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Verfahren zur Festsetzung sowie zur Überprüfung
Der Aufsichtsrat ist kraft Gesetzes für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung und des Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder zuständig.
Der Aufsichtsrat hat sich dagegen entschieden, nichtfinanzielle Leistungskriterien im Hinblick auf die variable Vergütung
mit einzubeziehen, da Kriterien der Nachhaltigkeit schon durch das Produktportfolio der init und dem Unternehmenszweck vorgegeben
sind.
Ausgehend von dem bisherigen Vergütungssystem wurde das vorliegende Vergütungssystem für Neuverträge- und Vertragsverlängerungen
entwickelt.
Bei der Festsetzung dieses Vergütungssystems wurde die Vergütung der init-Führungskräfte berücksichtigt, um die eingangs erwähnte
Verhältnismäßigkeit innerhalb der init sicherzustellen.
Für das Vergütungssystem werden Unterscheidungen zwischen zwei Gruppen der Vorstände getroffen:
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Vorstandsgruppe 1: Vorstand allgemein (V1)
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Vorstandsgruppe 2: Vorstandsvorsitzender und dessen Stellvertreter (V2)
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Hierbei werden einzelne Vergütungskomponenten (siehe unten) unterschiedlich ausgestaltet und einzelne Bandbreiten je Vorstandsgruppe
festgelegt. Die konkreten Vergütungsvereinbarungen müssen sich innerhalb der festgelegten Bandbreiten bewegen.
Bei künftigen Neubestellungen und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage
über die konkrete Gesamtvergütung entscheiden. Dabei sind die aktienrechtlichen Vorgaben und dieses Vergütungssystem zu beachten.
Der Aufsichtsrat bestimmt in diesem Rahmen die näheren Einzelheiten, die in den konkreten Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern
festgeschrieben werden.
Der Aufsichtsrat wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem jährlich in seiner Sitzung einer Überprüfung
unterziehen. Dabei wird insbesondere die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder überprüft und
ein Benchmarking durchgeführt. Falls erforderlich, wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem ändern und das geänderte System
der ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorlegen.
Komponenten der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Diese
sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Grundstruktur Vergütung
Erfolgs
un
abhängige Vergütung
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