In dem vorliegenden Fall wurde für die Termingeschäfte erst am Abwicklungstag eine Bestätigung der Vertragspartei eingefordert. Ein Händler teilte mit, es sei generell üblich, erst am so genannten Settlement Day, dem Abwicklungstag, eine Bestätigung zu verlangen. Bislang ist noch nicht vollständig geklärt, wie es zu dem Milliardenverlust bei der UBS kommen konnte. Nach Angaben der Bank nutzte der Händler Scheingeschäfte auf Terminmarktbasis mit ETFs.
Quelle: boerse.de