(boerse.de) - Die Schuldenkrise in Europa gilt als eine der Folgen der großen Finanzkrise 2008. Noch immer sind die Auswirkungen zu spüren. Neben negativen Effekten hatte die Krise aber auch etwas Gutes.
In Deutschland wurde beispielsweise zum 1.1.2011 die Schuldenbremse eingeführt. Diese hat den Zweck, die Politik zu disziplinieren und die Staatsschulden nicht in den Himmel wachsen zu lassen. Dennoch bestehen genügend Schlupflöcher, so dass die Staatsverschuldung nicht so schnell verschwinden wird.
Die Schuldenbremse im deutschen Grundgesetz
Die Bedeutung eines Gesetzes in Deutschland lässt sich am Ort der Veröffentlichung festmachen. Wenn also ein Gesetz im Grundgesetz, der deutschen Verfassung, verankert wird, wird es als immens wichtig angesehen.
Von daher ist die Schuldenbremse also nicht zu unterschätzen und könnte zumindest Deutschland langfristig den Weg aus der Schuldenkrise in Europa zeigen. Im Artikel 109 des Grundgesetzes sind die Details erklärt. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Anders ausgedrückt:
Die Ausgaben dürfen keineswegs über den Einnahmen liegen. Doch die Politik wäre nicht die Politik, wenn es nicht auch kompliziert ginge. Der Bund darf nämlich trotzdem Schulden aufnehmen. Die so genannte strukturelle Nettokreditaufnahme nach Artikel 115 Grundgesetz wird durch die Schuldenbremse lediglich auf maximal 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts beschränkt. Die einzelnen Bundesländer wiederum müssen ihre Haushalte ohne Kreditaufnahme aufstellen. -> weiterlesen...
Quelle: boerse.de