Streit um Mietkaution: Wie (dank Aktien) aus 409 Euro rund 115.000 Euro wurden

Mittwoch, 24.08.22 18:00
Bildquelle: Eigenes Bildmaterial

Ende Juli sorgte ein Prozess um die Rückgabe einer Mietkaution für Schlagzeilen. Ein Ehepaar hatte im Jahr 1960 eine Wohnung in Köln gemietet und dafür eine Kaution in Höhe von 800 Mark gezahlt. Der Vermieter – eine Wohnungsgesellschaft – hatte sich im Mietvertrag das Recht vorbehalten, die Kaution in Aktien anzulegen. Davon machte das Unternehmen auch tatsächlich Gebrauch. Im Jahr 2018 endete der inzwischen 58 Jahre alte Mietvertrag, nachdem beide Eheleute verstorben waren. Daraufhin forderte die Tochter als Erbin die Rückgabe der Kaution in Aktien, was die Wohnungsgesellschaft ablehnte. Sie berief sich auf den Mietvertrag und zahlte statt des bis dato erzielten Aktienkursgewinns von 115.000 Euro nur 409,03 Euro, was den ursprünglichen 800 Mark entsprach. Daraufhin klagte die Frau – und bekam Recht.


Aktienlektion gelernt



Die Mietkaution wird zwar in den meisten Fällen einfach auf einem Sparkonto „deponiert” – doch auch eine Anlage in Aktien ist rechtlich möglich. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies sogar eine besonders attraktive Option, die der visionäre Vermieter in Köln bereits 1960 erkannt hat.

Nun ist die glückliche Erbin um 115.000 Euro reicher und hat ihre persönliche „Aktienlektion” vermutlich gelernt: Aktien sind eine alternativlose Anlageform, die sich vor allem über einen längeren Zeitraum „bezahlt macht”, da Bärenmarktphasen wie z.B. die Ölkrise in den 1970er-Jahren, das Platzen der Dotcom-Blase Anfang der 2000er-Jahre oder die Finanzmarkt-Krise 2008/2009 durch darauffolgende Haussen mehr als kompensiert wurden.

Den Dax in seiner heutigen Form gibt es zwar erst seit 1988. Doch auch die historische Betrachtung seit diesem Datum zeigt eindrucksvoll, dass der Aktienmarkt trotz aller Krisen langfristig nach oben strebt:



Vermögensaufbau mit Ausdauer und Anlagequalität



Wir wissen zwar nicht, in welche Aktien die Wohnungsgesellschaft investiert hat. Aber in Anbetracht der rund 15% Rendite p.a. hat der oder die Verantwortliche ganz offensichtlich schon früh an die Anlagequalität von Aktien geglaubt und in Sachen Geldanlage ein geschicktes Händchen bewiesen.

Mit Champions-Aktien sind im Mittel langfristig sogar +17% Rendite p.a. „drin”. Doch selbst, wenn wir etwas konservativer rechnen und lediglich die historische Dax- und Dow-Jones-Rendite von im Mittel +9% p.a. (inklusive Dividenden) für ein Investitionsbeispiel heranziehen, ist das Resultat beeindruckend.

Angenommen, ein Anleger mit relativ wenig Interesse am täglichen Finanzmarktgeschehen investiert einfach einmalig 400 Euro in einen thesaurierenden Fondssparplan und zahlt anschließend über zehn Jahre hinweg monatlich nur 50 Euro ein. Am Ende der Laufzeit stünde sogar bei dieser sehr geringen Anlagesumme und einer durchschnittlichen Rendite von 9% p.a. ein Guthaben von 10.500 Euro zu Buche. Falls der Investor jedoch – wie im obigen Beispiel – einen Anlagehorizont von 62 Jahren hat, so würden sich seine Kinder oder Enkelkinder sogar über ein sehr stattliches Vermögen von über 225.000 Euro freuen.

Der Prozess rund um die Kölner Mietkaution sollte deshalb ein kleines „Lehrstück” für Sparer sein, die Aktien trotz der langfristig positiven Rendite-Bilanz immer noch für Spekulationsobjekte halten. Dabei geht Geldverdienen an der Börse ganz einfach: mit Ausdauer und einem gut strukturierten Portfolio. Wie auch Sie mit Aktien und Fonds erfolgreich ein Vermögen aufbauen können, erfahren Sie im kostenlosen „Leitfaden für Ihr Vermögen”, den Sie hier unverbindlich anfordern können.

Auf gute Investments!

Ihr 
Markus Schmidhuber
Content Manager

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Quelle: boerse.de

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