Die amtliche Notierung bezeichnet die offizielle Kursfeststellung von Wertpapieren durch eine Börse innerhalb eines regulierten Börsensegments. Nur Finanzinstrumente, die bestimmte gesetzliche und organisatorische Anforderungen erfüllen, werden in dieses Segment aufgenommen und sind damit „amtlich notiert“. Die amtliche Notierung stellt somit eine Art Qualitäts- und Transparenzmerkmal dar und garantiert Anlegern, dass Handel und Kursbildung nach streng geregelten Verfahren erfolgen.
In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, war die amtliche Notierung über Jahrzehnte das wichtigste Segment der Wertpapiermärkte. Sie galt als Voraussetzung für ein besonders hohes Maß an Rechtssicherheit und Transparenz. Obwohl die heutigen Börsenstrukturen stärker differenziert sind und moderne Handelsplätze andere Bezeichnungen führen, bleibt die Idee der amtlichen Notierung bis heute ein Fundament des regulierten Kapitalmarkts.
Für die amtliche Notierung mussten Emittenten traditionell umfangreiche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählten unter anderem eine definierte Mindestgröße des Unternehmens, eine ausreichende Anzahl frei handelbarer Aktien (Streubesitz), die regelmäßige Veröffentlichung geprüfter Jahresabschlüsse sowie die Offenlegung von Unternehmensinformationen. Diese Anforderungen sollten sicherstellen, dass Anleger einen verlässlichen Einblick in die wirtschaftliche Lage des Emittenten erhalten.
Die amtliche Notierung beinhaltete auch eine klar strukturierte Kursfeststellung. Diese erfolgte traditionell durch amtliche Kursmakler oder Handelsüberwachungsstellen auf Basis von Angebot und Nachfrage. Die festgestellten Kurse wurden anschließend offiziell veröffentlicht, sodass Anleger sich jederzeit über die gültigen Preise informieren konnten. Heute wird der Prozess weitgehend elektronisch abgewickelt, die Grundprinzipien der Transparenz bleiben jedoch identisch.
Ein klassisches Beispiel für Wertpapiere mit amtlicher Notierung waren die Aktien größerer Industrie- oder Finanzkonzerne, die im sogenannten amtlichen Handel der deutschen Börsen geführt wurden. Die Notierung ermöglichte institutionellen und privaten Anlegern einen verlässlichen Handel. Auch Staatsanleihen oder bestimmte Fondsanteile konnten amtlich notiert sein. Obwohl die Bezeichnung in einigen Ländern durch moderne Marktsegmente ersetzt wurde, findet der Begriff in historischen Analysen und rechtlichen Kontexten weiterhin Anwendung.
Für Anleger bot die amtliche Notierung ein hohes Maß an Sicherheit, da nur streng geprüfte Wertpapiere zugelassen wurden. Zudem war die Veröffentlichungspflicht umfangreicher Unternehmensdaten ein wesentlicher Vorteil, der fundierte Anlageentscheidungen erleichterte. Auch heute erinnern regulierte Marktsegmente – beispielsweise der „Regulierte Markt“ in Deutschland – an die Prinzipien der früheren amtlichen Notierung.
Im Gegensatz zur amtlichen Notierung standen weniger streng regulierte Segmente wie der Freiverkehr oder der geregelte Markt. Diese boten geringere Zulassungshürden und damit auch Chancen für kleinere Unternehmen, jedoch verbunden mit höheren Informations- und Liquiditätsrisiken für Anleger. Die amtliche Notierung konnte somit als oberste Qualitätsstufe verstanden werden.
Die amtliche Notierung war über viele Jahrzehnte ein zentrales Element des regulierten Wertpapierhandels und steht bis heute für Transparenz, Anlegerschutz und hohe Qualitätsanforderungen. Auch wenn moderne Börsensegmente andere Namen tragen, basieren ihre Strukturen weiterhin auf den Prinzipien der amtlichen Notierung. Für Anleger bleibt der Begriff ein wichtiges historisches und regulatorisches Fundament des Finanzmarktes.