Aufsichtsrat

Abkürzung: AR
Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft (AG). Dieser greift selbst nicht in die Geschäftsleitung ein, dient aber zur Überwachung und Beratung des Vorstandes, der von ihm auch eigenständig eingesetzt wird.
Mindestens einmal im Jahr muss eine Aufsichtsratssitzung stattfinden.


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