Börsenrat

Der Börsenrat besteht aus 24 Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden. Die Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung festgelegt; u. a. erlässt er die Börsen- und Gebührenordnung, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse, die Schiedsgerichtsordnung (Börsenschiedsgericht) und die Geschäftsbedingungen für das Termingeschäft.



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