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Auch: Zulassung
Wertpapiere sind erst dann handelbar, wenn sie zu einem bestimmten Börsensegment zugelassen werden.
Die Zulassung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die u. a. fordern, dass ein Börsenprospekt erstellt wird. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren innerhalb der einzelnen Börsensegmente.
Die Zulassung ist vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut zu beantragen. Darüber hinaus hat der Emittent nach der Zulassung bestimmte Pflichten zu erfüllen, die u. a. vorsehen, dass Zwischenberichte in regelmäßigen Abständen und sogenannte ad hoc-Meldungen unverzüglich veröffentlicht werden.
boerse.de-Börsenzitat:
An der Börse wird nicht geklingelt.
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