Die Gewinnbeteiligung bezeichnet den Teil des Jahresüberschusses eines Unternehmens, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Sie stellt eine direkte Form der Beteiligung der Eigentümer am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens dar. Dividendenzahlungen erfolgen in der Regel einmal jährlich nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung, können aber auch in Form von Zwischen- oder Sonderdividenden ausgezahlt werden.
Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung auf Basis des bilanzierenden Gewinns und unter Berücksichtigung der Gewinnrücklagen festgelegt. Sie kann als fester Betrag pro Aktie oder als prozentualer Anteil am Nennwert der Aktie (Dividendenrendite) angegeben werden. Die Auszahlung erfolgt entweder bar, in Aktien (sogenannte Stockdividende) oder in seltenen Fällen in anderen Vermögenswerten. Damit stellt die Dividende eine direkte Gewinnbeteiligung für die Aktionäre dar, die deren Kapitalrendite erhöht.
Die Allianz AG schüttet regelmäßig Dividenden an ihre Aktionäre aus. Für das Geschäftsjahr 2024 beschloss die Hauptversammlung eine Dividende von 10,80€ pro Aktie. Damit erhalten Aktionäre direkt einen Anteil am Gewinn des Unternehmens. Gleichzeitig behält die Allianz einen Teil des Jahresüberschusses als Gewinnrücklage, um zukünftige Investitionen und Risiken abzudecken.
Die Gewinnbeteiligung als Dividende ist eine klassische Form der Beteiligung von Aktionären am Unternehmenserfolg. Sie bietet Liquidität, signalisiert Stabilität und kann die Attraktivität einer Aktie steigern. Für Unternehmen stellt sie ein Instrument dar, Gewinne transparent an die Eigentümer weiterzugeben, während gleichzeitig genügend Mittel für Investitionen und Rücklagen berücksichtigt werden müssen. Eine durchdachte Dividendenpolitik stärkt somit sowohl die Anlegerbindung als auch das Vertrauen in das Unternehmen.