Kapitalertragssteuer

Abkürzung: KESt
Die Kapitalertragssteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Bei Zahlung von Dividenden sind das zur Zeit 25 % des ausgeschütteten Betrags. Sie wird automatisch von den Kreditinstituten einbehalten, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt.

 

Ausführlicher Artikel zum Thema "Kapitalertragssteuer".



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...