Kassahandel

Auch: Kassageschäft
Hierunter versteht man einen Vertragsabschluss an der Börse über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Devisen oder Waren. Dieser Vertrag muss sofort oder ganz kurzfristig (binnen zweier Börsentage) erfüllt werden.

Siehe auch Valuta.

Gegenteil: Termingeschäft



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