Mündelgeld bezeichnet Vermögen, das von einem Vormund, Betreuer oder Nachlassverwalter für eine minderjährige, geschäftsunfähige oder betreute Person treuhänderisch verwaltet wird. Das Ziel der Verwaltung ist der Schutz des Kapitals, wobei die Interessen des Mündels im Vordergrund stehen. Der Begriff leitet sich vom rechtlichen Status des „Mündels“ ab, also einer Person, die selbst nicht voll geschäftsfähig ist.
Die Verwaltung von Mündelgeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zusätzlich gibt die Mündelgeldverordnung (MündelVO) vor, welche Anlageformen zulässig sind. Diese Vorschriften stellen sicher, dass das Vermögen nicht spekulativen Risiken ausgesetzt wird. Mündelgeld darf daher nur in besonders sichere Anlageformen investiert werden, sogenannte mündelsichere Wertpapiere.
Für Mündelgeld kommen vor allem risikoarme und stabile Wertpapiere infrage, darunter:
Ziel ist es, das Kapital des Mündels zu erhalten und Risiken weitgehend auszuschließen. Spekulative Anlagen wie Aktien, Zertifikate oder Optionsscheine sind daher für Mündelgeld nicht zulässig.
Mündelgeld tritt in verschiedenen Kontexten auf:
Die verantwortlichen Personen müssen das Vermögen sorgfältig verwalten und regelmäßig Rechenschaft ablegen. Dabei gilt stets das Prinzip der Sicherheit vor Rendite.
Die Verwaltung von Mündelgeld bietet mehrere Vorteile:
Allerdings sind die Renditen aufgrund des geringen Risikos vergleichsweise niedrig. Die Konzentration auf Sicherheit schließt hohe Gewinne aus, schützt jedoch das Vermögen zuverlässig.
Mündelgeld ist ein speziell geschütztes Vermögen, das für Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen treuhänderisch verwaltet wird. Die gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass dieses Vermögen ausschließlich in sichere und stabile Anlageformen investiert wird. Für Vormünder, Betreuer oder Nachlassverwalter ist die Verwaltung von Mündelgeld eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der der Kapitalerhalt im Vordergrund steht. Gleichzeitig dient Mündelgeld als Beispiel für konservative, risikoarme Geldanlage.