Rückstellungen

Bei Rückstellungen handelt es sich um Beträge, die auf der Passivseite der Bilanz als Sicherheitsreserve ausgewiesen werden. Diese Reserven werden zur Begleichung von Verbindlichkeiten (aber auch Aufwendungen oder Verlustrisiken) angelegt, über deren Eintritt und deren Höhe am Bilanzstichtag allerdings noch Ungewissheit besteht. Rückstellungen haben den Charakter echter Verbindlichkeiten.
Rückstellungen sollen die anfallenden Aufwendungen dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zuordnen, zu dem sie wirtschaftlich (d. h. seiner Verursachung entsprechend) gehören und zwar unabhängig von den Zahlungsvorgängen. Das sogenannte Vorsichtsprinzip, dass in den Rückstellungen zum Ausdruck kommt, verpflichtet den Unternehmer, erkennbare oder zu erwartende zukünftige Verluste schon in dieser Periode zu bilanzieren. Die Höhe der Rückstellungen beruht auf Schätzungen (somit enthalten sie oft auch stille Reserven). Der Zweck liegt darin, das Vermögen und den Gewinn nicht zu hoch auszuweisen. Rückstellungen führen zu einer Belastung des Jahresergebnisses, sie mindern also den Gewinn (auch steuerlich).
Rückstellungen sind ein wesentliches Element der Wertpapieranalyse.


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