Zession

Die Abtretung von Forderungen jeglicher Art bezeichnet man als Zession. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Im Immobilienbereich (bei Grundschulden oder Hypotheken) muss allerdings eine Abtretung mit notarieller Beurkundung erfolgen.



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