Zins

Preis, den ein Schuldner für die befristete Überlassung von Geld zahlen muß bzw. den ein Gläuber für die Überlassung von Sparkapital erhält. Der Zinseszins ist der Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern der fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt. Durch Zinseszins vergrößert sich ein Kapital im Laufe der Zeit immer rascher.

Siehe auch Zinseszins-Effekt.



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