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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltskanzlei
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Vorläufiges Ergebnis
Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold hat ein Gutachten zur Haftung der BaFin beauftragt. Im Ergebnis geht daraus hervor, dass die Bafin und die BRD haften.
Gem. einem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Matthias Lehmann von der Uni Bonn, was die Kanzlei Leipold in Auftrag gegeben hat, haben Anleger, die Aktien der Wirecard AG zwischen dem Erlass des Leerverkaufsverbots vom 18.2.2019 und der Veröffentlichung der Ad-hoc Mitteilung der Wirecard AG vom 22.6.2020 erworben haben, Ansprüche für die erlittenen Schäden sowohl aus dem nationalen Amtshaftungsanspruch als auch aus dem unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch.
Auch die DPR hat durch die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung der Unternehmensabschlüsse der Wirecard AG eine Pflichtverletzung begangen. Die DPR war für die Prüfung nicht ausreichend personell aufgestellt und hat es dennoch unterlassen Erfüllungsgehilfen einzuschalten. Zudem bestehen erhebliche Interessenkonflikte, die auf eine generelle Ungeeignetheit der DPR hindeuten.
Das Gutachten unterstreicht damit noch einmal die Rechtsauffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold. Dieser hatte bereits gleich zu Beginn des Wirecard Skandals im Juni 2020 darauf hingewiesen, dass die BaFin haftbar zu machen ist.
"Damit haben die geschädigten Anleger der Wirecard AG eine Chance ihren Schaden ersetzt zu erhalten." so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold. Die Kanzlei ist mit Standorten in Hamburg und Bayern seit 2003 erfolgreich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt derzeit ca. 450 geschädigte Anleger der Wirecard AG.
03.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
1145152 03.11.2020
Quelle: DGAP
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