AfA steht für Absetzung für Abnutzung und bezeichnet die planmäßige steuerliche Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer. Durch die AfA wird der Wertverlust eines Wirtschaftsguts über mehrere Jahre verteilt, sodass der Aufwand periodengerecht in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint. Unternehmen nutzen die AfA, um Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht auf einmal, sondern über die voraussichtliche Nutzungsdauer hinweg geltend zu machen.
Die AfA wird auf abnutzbare Wirtschaftsgüter angewendet. Dazu gehören Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, technische Anlagen oder Computer. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, wie z.B. Grundstücke, werden nicht abgeschrieben. Grundlage für die Berechnung der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die festgelegte Nutzungsdauer. In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur AfA im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in den §§7 ff., festgelegt.
Die AfA bildet die tatsächliche Wertminderung eines Vermögensgegenstands wirtschaftlich ab und mindert gleichzeitig den zu versteuernden Gewinn. Unternehmen profitieren somit nicht nur bilanziell, sondern auch steuerlich von der korrekten Anwendung der AfA.
Die lineare AfA ist die am häufigsten verwendete Abschreibungsmethode. Hierbei wird der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000€. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren beträgt die jährliche Abschreibung 5.000€, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht wird.
Daneben gibt es die degressive AfA, bei der in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge anfallen. Diese Methode eignet sich für Wirtschaftsgüter, die zu Beginn stärker an Wert verlieren oder intensiv genutzt werden. Die degressive AfA ist steuerlich nicht in jedem Jahr zugelassen und abhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen.
In der Unternehmenspraxis findet die AfA in vielen Bereichen Anwendung. Ein typisches Beispiel ist ein Lieferwagen, der für 30.000€ angeschafft wird. Wird er über 6 Jahre linear abgeschrieben, so beträgt die jährliche AfA 5.000€. Dieser Betrag mindert den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens, ohne dass zusätzlich Liquidität abfließt.
Ein weiteres Beispiel betrifft Büroausstattung. Kauft ein Unternehmen Schreibtische und Bürostühle für 12.000€ und setzt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren an, ergibt sich eine lineare Abschreibung von 1.500€ pro Jahr. Auch Computer und Software können über festgelegte Zeiträume abgeschrieben werden, was die Steuerlast reduziert und die wirtschaftliche Planung erleichtert.
Die AfA beeinflusst auch strategische Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Bei größeren Anschaffungen werden die steuerlichen Auswirkungen der Abschreibung bereits im Vorfeld berücksichtigt. Dadurch lässt sich die Rentabilität von Investitionsprojekten realistischer beurteilen. Dies spielt eine Rolle bei der Modernisierung von Anlagen, dem Ausbau der Infrastruktur oder der Digitalisierung betrieblicher Prozesse.
Auch Investoren sollten die AfA berücksichtigen, wenn sie Unternehmenskennzahlen analysieren. Unternehmen mit hohen Investitionen weisen häufig niedrigere steuerpflichtige Gewinne aus, da die AfA den Gewinn mindert. Dies wirkt sich z.B. auf das Kurs-Gewinn-Verhältnis aus. Ein börsennotierter Konzern wie die Allianz-Aktie kann durch umfangreiche Investitionstätigkeit und entsprechende Abschreibungen unterschiedliche Ergebniskennzahlen ausweisen.
Die AfA ist ein zentrales Instrument der Unternehmensbewertung, Bilanzierung und Steuerplanung. Sie sorgt für eine realistische Abbildung der Wertminderung von Vermögensgegenständen und unterstützt Unternehmen bei der langfristigen Planung von Investitionen und Liquidität. Gleichzeitig spielt sie für Anleger bei der Analyse von Unternehmen eine wesentliche Rolle, da Abschreibungen die Gewinnsituation erheblich beeinflussen. Eine korrekt angewendete AfA ist daher sowohl für Unternehmen als auch für Investoren entscheidend.