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Auch: Dokumentenakkreditiv
Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes im Auftrag, auf Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlagen für das Akkreditiv sind die "Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive" (Revision 1993). Das Akkreditiv wird vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt und stellt für den Exporteur eine sichere Grundlage dar, dass die Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird. Eine andere, nicht so strenge Zahlungsform stellt das Inkasso dar.
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