Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist in der Regel in der Industrie erheblich höher als im Handel.
Nach dem Bilanzrecht gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Zusammensetzung des Anlagevermögens:
1. Immatrielle Vermögensgegenstände: Z. B. Konzessionen, Firmenwert, geleistete Anzahlungen,
2. Sachanlagen: Z. B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
3. Finanzanlagen: Z. B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens.



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