Auftragsstimmrecht

Auch: Depotstimmrecht, Vollmachtsstimmrecht
Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter, etc.) dazu bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts.



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...