Bankgeheimnis

Die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden bezeichnet man als Bankgeheimnis. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen, müssen die Kreditinstitute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht abweichen und bestimmten staatlichen Institutionen die verlangten Informationen zur Verfügung stellen.


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