Billigst ist ein Begriff aus dem Börsen- und Wertpapierhandel und bezeichnet die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrags zum jeweils besten aktuell am Markt verfügbaren Preis. Ein „Billigst-Kauf“ bedeutet, dass der Anleger die Aktie oder das Wertpapier sofort zum niedrigsten angebotenen Verkaufspreis erwirbt. Umgekehrt wird bei einem „Billigst-Verkauf“ das Wertpapier zum höchstmöglichen Kaufpreis am Markt verkauft.
Der Begriff „Billigst“ wird häufig im Ordertyp bei Börsengeschäften verwendet und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Billigst-Orders werden vor allem von Anlegern genutzt, die schnelle Ausführung einem festen Preis vorziehen:
Der Vorteil von Billigst-Orders liegt in der schnellen Ausführung, was insbesondere bei volatilen Märkten oder bei großen Handelsvolumina wichtig sein kann. Nachteilig ist, dass der tatsächliche Preis vom zuletzt gehandelten Kurs abweichen kann. In sehr schnell schwankenden Märkten kann der Anleger unter Umständen mehr bezahlen oder weniger erhalten, als ursprünglich erwartet.
Ein Anleger möchte 100 Aktien der Allianz-Aktie sofort kaufen, ohne einen bestimmten Kurs festzulegen. Er wählt die Order „Billigst“. Das Handelssystem sucht automatisch den niedrigsten verfügbaren Verkaufspreis am Markt und führt den Kauf sofort aus. Der Anleger erhält die Aktien schnell, akzeptiert jedoch, dass der Preis leicht variieren kann.
Billigst ist ein Ordertyp, der schnelle Ausführung von Käufen oder Verkäufen am Börsenmarkt ermöglicht. Er eignet sich besonders für Anleger, die Geschwindigkeit einem festen Preis vorziehen, birgt jedoch das Risiko von leicht abweichenden Kursen. Billigst-Orders sind daher ein wichtiges Werkzeug im aktiven Wertpapierhandel, insbesondere bei liquiden Aktien und Derivaten.