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Auch: Handelsüberwachungsstelle
Für die Börsenaufsicht ist die jeweilige Landesregierung zuständig. Sie ist für die Gründung und den Bau von neuen oder der Auflösung von bestehenden Börsen zuständig, genehmigt die Börsenordnung und bestellt die amtlichen Kursmakler. Die Landesregierung ernennt auch einen Staatskommissar; dieser überwacht den Geschäftsverkehr an der Börse und die Einhaltung der Gesetze.
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