Börsenvorstand

Das oberste, aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den übrigen Mitgliedern auf die Dauer von drei Jahren gebildete Gremium einer Börse, das für alle an der Börse zu regelnden Belange, insbesondere aber für den ordnungsgemäßen Ablauf der Börsensitzung selbst zuständig ist.


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