Effektengiroverkehr

Die Lagerung von Wertpapierbeständen bei Wertpapiersammelbanken macht die Auslieferung bzw. das Versenden von Wertpapieren überflüssig. Die Wertpapiere müssen allerdings zur Girosammelverwahrung zugelassen sein. Die Eigentumsübertragung erfolgt lediglich buchmäßig, ohne Übergabe von Effektenurkunden. Der Depotinhaber hat einen Miteigentumsanteil an den girosammelverwahrten Wertpapieren.



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...