Genehmigtes Kapital bezeichnet den Teil des Grund- oder Stammkapitals einer Aktiengesellschaft, den der Vorstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel bis zu fünf Jahren, ohne erneute Hauptversammlungsbeschluss erhöhen darf. Es wird auch als Autorisationskapital bezeichnet und ermöglicht es Unternehmen, schnell auf Kapitalbedarf oder Wachstumschancen zu reagieren, ohne dass jedes Mal die Zustimmung der Aktionäre eingeholt werden muss.
Genehmigtes Kapital ist durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet:
Genehmigtes Kapital bietet Unternehmen die Möglichkeit, schnell auf Marktchancen zu reagieren, ohne erneut eine Hauptversammlung einberufen zu müssen. Es erleichtert:
Die Siemens AG kann durch genehmigtes Kapital neue Aktien ausgeben, wenn kurzfristig Finanzmittel benötigt werden. Beispielsweise könnte der Vorstand beschließen, Aktien für Investitionen in neue Technologien oder zur Durchführung von Übernahmen zu emittieren, ohne dass jedes Mal die Hauptversammlung zustimmen muss. Das genehmigte Kapital erhöht somit die Handlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität des Unternehmens.
Genehmigtes Kapital ist ein wichtiges Instrument für Aktiengesellschaften, um schnell und flexibel auf Finanzierungsbedarf und Wachstumschancen reagieren zu können. Es ermöglicht die Ausgabe neuer Aktien innerhalb eines festgelegten Rahmens und bietet damit strategische Handlungsmöglichkeiten, ohne die Hauptversammlung für jeden Schritt erneut einberufen zu müssen. Für Anleger ist es wichtig, die Auswirkungen auf bestehende Beteiligungen und mögliche Verwässerungen zu beachten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.