Genehmigtes Kapital

Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Dabei ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu erhöhen.Es dient somit einer kurzfristig notwendigen Finanzierung und berechtigt zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, darf aber die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.


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