Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, durch wirksame Willenserklärungen Rechtsgeschäfte ausüben zu können. Man unterscheidet zwischen der vollen Geschäftfähigkeit, der beschränkten Geschäftsfähigkeit (bei der Willenserklärungen schwebend unwirksam sind) und der Geschäftsunfähigkeit, bei der Willenserklärungen nichtig sind.
Natürliche Personen sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig.


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